
Informationen zur Teilnahme an Bildungsurlaubsseminaren / FAQWer kann teilnehmen?Die Veranstaltungen des DGB Bildungswerks - Forum Politische Bildung stehen allen Interessierten offen. Die Teilnahme ist unabhängig von der Mitgliedschaft in einer DGB-Gewerkschaft möglich. Wie kann ich mich anmelden?
DGB
Bildungswerk e.V. Fon: 02324/508-444 Fax: 02324/508-430 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam-Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können Sie können sich auch online unter www.forum-politische-bildung.de anmelden: Wenn Ihnen das Seminarkürzel (drei Buchstaben) bekannt ist - und Sie z.B. www.forum-politische-bildung.de/all eingeben - gelangen Sie direkt auf die veranstaltungsbezogene Site. Dort ist unter „Jetzt anmelden" ein Anmeldeformular verfügbar. Wann erfolgt die Einladung zur Veranstaltung?Nach Ihrer Anmeldung erhalten sie i.d.R. zunächst nur eine Eingangsbestätigung. Die Einladung erfolgt ca. 10 Wochen vor Veranstaltungsbeginn - im Einzelfall bzw. bei besonders stark nachgefragten Veranstaltungen auch früher. Welche Regeln gibt es für die Auswahl der Teilnehmenden?Um eine möglichst ausgewogene Mischung von Teilnehmenden zu erreichen, gelten folgende Auswahlkriterien:
Der Zeitpunkt der Anmeldung ist für die Berücksichtigung nicht maßgeblich. Alle zum Termin der Einladung vorliegenden Anmeldungen werden gleich behandelt. - Eine Teilnahme von Gruppen ist i.d.R. nicht möglich. KostenbeteiligungTeilnehmende an Veranstaltungen der politischen Bildung beteiligen sich i.d.R. an den Seminarkosten. Die Zahlung der ausgewiesenen Kostenbeteiligung erfolgt nach Rechnungserhalt vor Seminarbeginn. Die Teilnahme wird erst mit der fristgerechten Zahlung verbindlich. Ermäßigungen der Kostenbeteiligung Bezieher/innen von Arbeitslosengeld I und Personen, die über ein Nettoeinkommen von bis zu 875,-- € verfügen, zahlen 60% der jeweiligen Kostenbeteiligung. Für Bezieher/innen von Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld, Studierende und Personen, die über ein Nettoeinkommen von bis zu 700 € verfügen, wird die jeweilige Kostenbeteiligung auf 40 % reduziert. Ermäßigungen können nur bei Vorlage entsprechender Bescheinigungen - bei nicht erwerbstätigen Ehegatten ersatzweise Einkommensnachweise des Partners - und nicht durch Bescheinigung von Einkommen aus sog. Minijobs in Anspruch genommen werden. Bei Studienreisen sind Ermäßigungen ausgeschlossen. Zuschlag zur Kostenbeteiligung Teilnehmende, die keiner DGB-Gewerkschaft angehören, zahlen einen Zuschlag von 30 € pro Tag bzw. 150 € pro Woche (dies gilt auch für Bezieher/innen von ALG I, ALG II , Empfänger/innen von Sozialgeld, Studierende und Auszubildende). FahrtkostenFahrtkosten sind von den Teilnehmenden selbst zu tragen. Bei An- und Abreise ist jede Haftung seitens des DGB Bildungswerks ausgeschlossen. Rücktritt und StornogebührenBei Rücktritt bis spätestens 30 Tage vor Beginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 25 € erhoben. Bei Rücktritt innerhalb von 30 Tagen vor Beginn wird die volle Kostenbeteiligung fällig. Bei Absage durch das DGB Bildungswerk wird die entrichtete Kostenbeteiligung erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Seminare mit KinderbetreuungBetreuung für Kinder, die mindestens 3 Jahre alt und noch nicht schulpflichtig sind, wird bei ausgesuchten Veranstaltungen angeboten. Ausnahmen - bis zum Alter von 10 Jahren - sind nach vorheriger Absprache möglich. Die Kinder werden während der üblichen Zeiten von ausgebildetem Personal betreut. Die Kostenbeteiligung für die Kinderbetreuung beträgt pro Kind 65 € / Woche. Hinweis für ArbeitsloseArbeitslose sind gesetzlich verpflichtet, sich eine mehrtägige Ortsabwesenheit von der zuständigen Arbeitsagentur bewilligen zu lassen. BildungsurlaubZurzeit ist die bezahlte Freistellung zu Bildungszwecken (Bildungsurlaub) in folgenden Bundesländern gesetzlich geregelt: Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. Nach den geltenden Ländergesetzen haben alle Arbeitnehmer/innen einen Rechtsanspruch auf Bildungsurlaub unter Fortzahlung der Bezüge durch den Arbeitgeber. Für die meisten Veranstaltungen dieses Programms werden Anträge auf Anerkennung nach diesen Gesetzen gestellt. Eine entsprechende Bestätigung wird mit der Einladung verschickt. Sonderurlaub für Bundesbeamte und Richter im BundesdienstBeamte und Richter im Bundesdienst, die für die Teilnahme an den Veranstaltungen des DGB Bildungswerks Dienstbefreiung unter Fortzahlung ihrer Bezüge erhalten, bitten wir, sich rechtzeitig zu melden. Wenn die betreffende Veranstaltung von der Bundeszentrale für politische Bildung nach der einschlägigen Sonderurlaubsverordnung als förderungswürdig anerkannt ist, erhalten Sie eine Bescheinigung. |