Bildungsurlaub & Co.
Nach den jeweils geltenden Ländergesetzen haben ArbeitnehmerInnen in den meisten Bundesländern einen Rechtsanspruch auf Bildungsurlaub unter Fortzahlung der Bezüge durch den Arbeitgeber.
Zurzeit ist die bezahlte Freistellung zu Bildungszwecken (Bildungsurlaub) in folgenden Bundesländern gesetzlich geregelt:
- Berlin (über 25-Jährige): 10 Tage / 2 Jahre
- Berlin (unter 25-Jährige): 10 Tage / Jahr
- Brandenburg: 10 Tage / 2 Jahre
- Bremen: 10 Tage / 2 Jahre
- Hamburg: 5 Tage / Jahr oder 10 Tage / 2 Jahre
- Hessen: 5 Tage / Jahr oder 10 Tage / 2 Jahre
- Mecklenburg-Vorpommern (nicht für Azubis): 5 Tage / Jahr
- Mecklenburg-Vorpommern (für Azubis): 5 Tage / Dauer der Ausbildung
- Niedersachsen: 5 Tage / Jahr oder 10 Tage / 2 Jahre
- Nordrhein-Westfalen (nicht für Azubis): 5 Tage / Jahr
- Rheinland-Pfalz (nicht für Azubis): 10 Tage / 2 Jahren
- Rheinland-Pfalz (für Azubis): 3 Tage / Dauer der Ausbildung
- Saarland: 6 Tage / Jahr, davon 3 Tage arbeitsfreie Zeit selbst einbringen
- Sachsen-Anhalt: 5 Tage / Jahr oder 10 Tage / 2 Jahre
- Schleswig-Holstein: 5 Tage / Jahr oder 10 Tage / 2 Jahre
In Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen und Thüringen besteht kein Anspruch auf Bildungsurlaub. In Sachsen besteht manchmal per Tarifvertrag dennoch die Möglichkeit einer Freistellung. Bitte gegebenenfalls mit der zuständigen Gewerkschaft Kontakt aufnehmen.
Wird aus dringenden betrieblichen Gründen ein Bildungsurlaub nicht genehmigt, kann der Anspruch i.d.R. auf das nächste Jahr übertragen werden und erhöht dann den Gesamtanspruch.
Bildungsurlaub beantragen
In der Regel gilt:
- Anmeldung: Aus dem Bildungsprogramm das »richtige« Seminar aussuchen und das Anmeldeformular absenden.
- Arbeitgeber_in benachrichtigen: Der/ die Veranstalter_in sendet den Teilnehmenden auf Anfrage ein Formblatt »Mitteilung an den Arbeitgeber« zu, aus dem Datum, Ort, Thema und die Anerkennung der Veranstaltung nach dem Bildungsurlaubsgesetz hervorgehen. Dieses Formblatt ist von den Teilnehmenden zu unterschreiben und in der Regel sechs Wochen vor Seminarbeginn als Antrag beim Arbeitgeber einzureichen.
Der/ die Arbeitgeber_in hat bis spätestens zwei Wochen vor Seminarbeginn abzulehnen, sonst gilt die Freistellung als bewilligt. Das Begehren nach Bildungsurlaub darf nur aus zwingenden betrieblichen Gründen abgelehnt werden. - Seminarbescheinigung: Am Ende des Seminars erhalten alle Teilnehmenden eine Teilnahmebescheinigung. Diese ist ggf. ein Beleg für den/ die Arbeitgeber_in.
Freistellung nach BetrVG/BPersVG
Für JAVen sowie Betriebs- und Personalräte besteht die Möglichkeit der Freistellung nach BetrVG / BPersVG. Gemäß der Paragraphen BetrVG § 37 Abs. 7 i. V. m. § 65 Abs. 1 bzw. BPersVG § 46 Abs. 7
i. V. m. § 62 (oder entsprechende LPerVGs) gilt:
- Die Seminare müssen Kenntnisse vermitteln, die zur Durchführung der JAV-Arbeit (Betriebsrats- bzw. Personalratsarbeit) geeignet und entsprechend behördlich anerkannt sind.
- Die Vergütung muss weiter gezahlt werden.
- Es gibt einen individuellen Anspruch jedes JAV-Mitglieds (Betriebsrats- bzw. Personalratsmitglieds) von drei bzw. vier Wochen pro Amtszeit.
- Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, die Kosten für diese Seminare zu tragen. In diesem Fall wird nur der in diesem Programm jeweils aufgeführte geringere Teilnahmebeitrag fällig.
Für viele Veranstaltungen dieses Programms werden Anträge auf Anerkennung als Bildungsurlaub sowie Freistellung nach BetrVG/ PersVG gestellt. Ob auch das von dir ausgewählte Seminar dabei ist, kannst du per Telefon oder E-Mail bei uns erfragen. Bestätigungen der Anerkennung werden von uns mit der Einladung übersandt, wenn du dies bei deiner Anmeldung vermerkst.
Bildungsscheck und Bildungsprämie
Teilnehmende können unter bestimmten Voraussetzungen für unsere Fortbildungen bis zu 50% der Kosten (maximal 500 €) als Zuschuss
in Form eines Bildungsschecks oder einer Bildungsprämie erhalten. Nähere Infos z.B. unter: www.bildungsscheck.nrw.de oder www.bildungspraemie.info

