Verfassungsgerichtsurteil zu den Rundfunkgebühren

Der Eingriff der Bundesländer in die Rundfunkfinanzierung bei der Gebührenrunde 2005 ist verfassungswidrig, das hat das Bundesverfassungsgericht jetzt entschieden und damit das öffentlich-rechtliche Rundfunksystems gestärkt. Damit haben ARD, ZDF und Deutschlandradio mit einer Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe Recht bekommen.
Die Bundesländer hätten die Rundfunkfreiheit verletzt, weil sie mit dem bloßen Verweis auf eine schlechte Wirtschaftslage, die Rundfunkgebühr herabsetzen (zum Erhöhungsvorschlag der unabhängigen KEK) wollten. Dieses Verhalten habe gegen das Gebot der „Staatsferne", mit dem politischer Einfluss auf die Sender verhindert werden soll, verstossen. In einem Kooperationsseminar mit dem verdi-Institut für Bildung, Medien und Kunst wird u.a. die Bedeutung und Geschichte der „Rundfunkgebühr" im Zusammenhang mit einem demokratischen Mediensystem ( nach dem Faschismus in Deutschland) sowie die Entwicklung der gesamten globalen Medienlandschaft im Spannungsfeld zwischen Demokratie und Kommerz bearbeitet.
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