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Internetsperren
84504259_b0a1c7040a.jpgDas Wort Zensur wird offiziell nicht benutzt obwohl es sicherlich als solche zu bezeichnen wäre aber zu sehr an China erinnert. Schon oft wurde versucht das Internet zu attackieren und der Freiheit Einhalt zu gebieten. Die Sperrliste des BKA im Auftrag von von der Leyen wird nicht transparent gemacht, es wird auch nicht deutlich, wer sperrt und welche Entscheidung der Sperrung zugrundeliegt. In sofern ist der Begriff der Zensur schon angebracht.

Grundsätzlich bildet das WWW, auf das sich die Sperrung bezieht aber nur einen schmalen Ausschnitt des Internet ab. Es steht neben vielen anderen Diensten wie z.B. E-Mail, ftp .... Die Peer-to-peer-Netze, die beispielsweise über die Hälfte des Internetverkehrs auf sich vereinen werden nicht gesperrt. Mit Hilfe der Peer-to-peer Netze lassen sich bequem Dateien austauschen, z.B. Filme der letzten Familienfeier, aber auch urheberrechtlich geschützte Musik oder Kinderpornographie. Gesperrt werden allerdings nur WWW-Seiten auf denen Kinderpornographie zu sehen ist. Die Meinung der Internetsperrungs-Gegner ist eindeutig, solche Inhalte haben im Netz nichts zu suchen, dem aber mit Webseitensperrung zu begegnen ist nicht nur falsch, sondern auch unverantwortlich:

Internetsperrungen sind in Europa nichts neues: Die skandinawischen Länder haben solche Sperrungen schon längst aktiviert. Hacker haben sich allerdings die Mühe gemacht, die geheimen Sperrlisten per Versuch und Irrtum transparent zu machen, indem sie den Zugang zu Webseiten prüfen. Solche verifizierten Sperrlisten werden im Netz veröffentlicht.  Die Veröffentlichung solcher Sperrlisten bei Wikileaks hat auch schon bei Wikileaks zu einer Hausdurchsuchung in Dresden geführt. Transparenz wäre an dieser Stelle auch kontraproduktiv zur Argumentation der Frau von der Leyen, die die Nachfrage austrocknen will. Der CCC (Chaos Computer Club) hat ein Programm entwickelt, das auf der Basis dieser Sperrlisten überprüft, in welchen Ländern die Server liegen, auf denen die gesperrten Seiten zu finden sind. Deutschland, Niederlande und USA lagen unter den TOP 10 (pdf 880kb). Es handelt sich also um Länder, in denen man die Anbieter durchaus zur Rechenschaft ziehen könnte, aber genau das geschieht nicht. Unwissenheit kann es nicht sein. Sicher ist jedoch, dass diese Sperrung eine Zensurinfrastruktur in Deutschland etabliert, die chinesische Verhältnisse ermöglichen. Entsprechende Begehrlichkeiten werden schon heute kommuniziert. Die Musikindustrie versucht schon länger auf dem juristischen Wege das unrechtmäßige Tauschen urheberrechtlich geschützter Werke zu unterbinden, eine entsprechende Internetsperrung in vertraglichem Einvernehmen mit den Provider käme der Verwertungsindustrie sicher sehr entgegen.

Solange man glaubt, eine Löschung eines Eintrages aus dem Telefonbuch sorge dafür, das es den Eintrag nicht mehr gibt, der hat das Internet nicht verstanden. Die einzige Möglichkeit wirksam gegen Kinderpornographie vorgehen zu können ist auf Grundlage der Sperrliste die Betreiber der rechtswidrigen Internetangebote zur Verantwortung zu ziehen. Die hier benannten Argumente werden im größeren Zusammenhang sehr gut im Chaosradio-Podcast zum Thema "Das Familieninternet" dargestellt. Grundsätzlich ist der CCC der Meinung, dass Sperrung von Webseiten nur auf der Nutzerebene greifen darf. Programme zum SaferSurfen gibt es genug. Der entscheidende Vorteil: Der Nutzer hat die Filterung selbst in der Hand.

Nachtrag:
Bei Zeit online ist heute ein Artikel mit dem Titel "Internetzensur. Missbrauchsopfer kämpfen gegen Netzsperren" .

 
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